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Änderung der Meldepflicht von Bienenvölkern und neuer Stichtag ab 2026 (Tierseuchenkasse BW)

  • 4. Jan.
  • 2 Min. Lesezeit

Ab 2026 müssen alle Bienenvölker direkt bei der Tierseuchenkasse BW gemeldet werden. Der Stichtag für die Meldung von Bienenvölkern ist jährlich der 01.05., erstmalig am 01.05.2026.


Zusätzlich muss die Anzahl der Bienenvölker, wie bisher auch, dem Verein gemeldet werden, damit die korrekte Abrechnung mit dem Landesverband möglich ist.



In den vergangenen Jahren mussten Bienenvölker, die bei den Imkerverbänden gemeldet waren, nicht direkt bei der Tierseuchenkasse BW gemeldet werden.

 

Aus datenschutzrechtlichen Gründen wurde die Meldepflicht für Bienenvölker angepasst und die Beitragssatzung (Link) entsprechend geändert.

 

Ab 2026 müssen alle Bienenvölker direkt bei der Tierseuchenkasse BW gemeldet werden. Der Stichtag für die Meldung von Bienenvölkern ist jährlich der 01.05., erstmalig am 01.05.2026.

 

Alle der TSK bekannten Tierhalterinnen und Tierhalter, die Bienen halten, werden rechtzeitig vor dem Stichtag angeschrieben. Sollte bis zum 01.05.2026 keine Meldeaufforderung eingegangen sein, können die Bienenvölker formlos

gemeldet werden.


Wir möchten noch auf die Nachmeldepflicht nach § 5 der Beitragssatzung im lfd. Beitragsjahr hinweisen.

 

1.                   Erhöht sich der gemeldete Bestand der Bienenvölker um mehr als 20 %, mind. 10 Bienenvölker, so ist innerhalb von 2 Wochen die Änderung mitzuteilen.


2.                   Wird neu mit der Haltung von Bienenvölkern begonnen, ist der Beginn innerhalb von 2 Wochen zu melden.


3.                   Vermindert sich nach dem Stichtag 01.05. der gemeldete Bestand um mehr als 20 %, mind. 10 Bienenvölker oder wird die Haltung der Bienenvölker ganz aufgegeben, kann die Verminderung/Aufgabe bis 30.04. des Folgejahres gemeldet werden.

 

Für Bienenvölker wird auch im Beitragsjahr 2026 kein Beitrag festgesetzt werden - wie in den Vorjahren.


Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Beitragsabteilung gerne zur Verfügung. Sie erreichen sie:



 
 
ADRESSE

BV Mittlere Enz e.V.

Rosenweg 10

75417 Mühlacker

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