+ + + AKTUELLES + + +
Imkerverein Enzkreis, Bienenzucht, Bezirksbienenzüchterverein, Mühlacker, Baden-Württemberg
September 2020
Bekämpfung Amerikanische Faulbrut in Kleinvillars abgeschlossen
Nachdem bei Abschlussuntersuchungen keine Bienen mehr positiv getestet wurden, gilt die Amerikanische Faulbrut rund um Knittlingen-Kleinvillars als erloschen. Daher konnte das zuständige Verbraucherschutz- und Veterinäramt des Enzkreises den Sperrbezirk zum 1. September aufheben.
Bei den bei den anderen Ausbrüchen in Ispringen und Weiler laufen die Aufhebungs-Untersuchungen noch; hier rechnet das Amt bis Ende des Monats mit Ergebnissen.

4. Mai 2020
Seit dem Jahr 2014 verbreitet sich die Asiatische Hornisse in Deutschland. Die Asiatische Hornisse ist nach der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 eine invasive gebietsfremde Art, die es unverzüglich zu bekämpfen und dauerhaft zu beseitigen, gilt. Die Zuständigkeit für invasive gebietsfremde Arten und deren Bekämpfung obliegt der Naturschutzverwaltung.
Die Asiatische Hornisse ist eine Bedrohung für Wild- und Honigbienen, denn diese gehören u.a. zum Nahrungsspektrum der Asiatischen Hornisse. Herr Dr. Neumann vom Bienengesundheitsdienst STUA Aulendorf hat deshalb bereits vor ein paar Jahren zur Information der Imkerinnen und Imker ein Informationsblatt zur Asiatischen Hornisse erstellt.

24. März 2020
Ausstellung von Gesundheitszeugnissen während der Corona-Krise
Aufgrund der aktuellen Situation wurden an das Veterinäramt Fragen zur Ausstellung von Gesundheitszeugnissen für Bienenvölker gestellt. Derzeit gibt es kein Verbot der Wanderimkerei. Nach wie vor sind die gültigen Regelungen, z.B. der Bienenseuchen-Verordnung, einzuhalten. Auch wenn es sich bei der Untersuchung der Völker überwiegend um eine Tätigkeit unter freiem Himmel handelt und ein Sicherheitsabstand von 1,5 m einzuhalten wäre, muss das Verbraucherschutz- und Veterinäramt aufgrund seiner Fürsorgepflicht gegenüber den BVSs als seinen Verwaltungshelfern, diesen freistellen, ob sie sich aktuell in der Lage sehen, ein Zeugnis auszustellen oder nicht.
Die Bienensachverständige wurden um umgehende Mitteilung an das Verbraucherschutz- und Veterinäramt Enzkreis gebeten, sofern sie sich auch unter Berücksichtigung der Empfehlungen außer Stande sehen, die Untersuchung der Bienenvölker vorzunehmen.
24. Juni 2020
Ausgabe der Behandlungsmittel
Die Ausgabe der bestellten Behandlungs-mittel findet auf dem Platz unseres Vereinsheimes am Aalkistensee statt.
Datum: 12.07.2020
Uhrzeit: 10-12 Uhr
Wir bitten um Einhaltung der Abstandsregelung (1,50 - 2,00 Meter)!
22. April 2020
Aktuelle Informationen
zu den Vereinstätigkeiten
Liebe Mitglieder,
aufgrund der aktuellen Situation müssen wir Veranstaltungen bis auf Weiteres absagen. Es findet bis zum 31.08.2020 leider keine Veranstaltung statt!
Wir werden Euch auf dem Laufenden halten. Nutzt unsere neue Homepage, um immer aktuelle Informationen zu erhalten.
Wir wünschen Euch allen und euren Familien viel Gesundheit!

24. März 2020
Ausnahmegenehmigung für Imker zur Versorgung der Bienenvölker
In Baden-Württemberg ist es möglich mit seinem Haustier alleine Gassi zu gehen, sein Pferd zu versorgen oder wie im vorliegenden Fall seine Bienenvölker zu betreuen. Auch in Bayern, die eine "Ausgangssperre" bereits verhängt haben, gibt es Ausnahmen für die vorstehend genannten Tätigkeiten ohne dass hierbei eine schriftliche Bestätigung / Ausnahmegenehmigung erforderlich wäre.
Aufgrund dessen halten wir derzeit eine schriftliche Bestätigung / Ausnahmegenehmigung für entbehrlich. Im Falle einer Kontrolle ist deshalb eine persönliche Erläuterung unter Verweis auf die mitgeführte Kopie der Tierhalterregistrierung oder Ausrüstungsgegenstände wie Stockmeisel, Smoker, Rähmchen, Beuten, Zargen etc. für absolut ausreichend und plausibel d. h. für Dritte nachvollziehbar.
Sollte sich die Situation grundsätzlich ändern und schriftliche Bestätigungen / Ausnahmegenehmigungen erforderlich sein, werden wir Euch umgehend informieren.
10. Mai 2020
Amerikanische Faulbrut AFB- Sperrbezirke im Enzkreis
Folgende AFB-Sperrbezirke wurden im Enzkreis eingerichtet, aufgrund amtlich festgestellter Ergebnisse eingesandter Brutwaben:
Knittlingen
Keltern
(Erweiterung des Sperrbezirkes)

24. März 2020
Gebührenänderung für Untersuchung von Bienenvölkern
Die Gebühren für die Untersuchung von Bienenvölkern durch Bienendach-Verständige hat sich geändert. Die Gebühren für die Untersuchung wie bisher ohne Probennahme betragen ab sofort 10 € für bis zu 5 Völker, jedes weitere Volk kostet 1 € . Sollte die Entnahme von Futterkranzproben für die Ausstellung einer Gesundheits-bescheinigung erforderlich sein, verdoppeln sich die vorstehend genannten Beträge. Weitere Informationen und eine Gebührentabelle findet ihr hier .